Antibiotikamonitoring Stufe 2: Was Tierarztpraxen jetzt wissen müssenDas Antibiotikamonitoring stellt Tierarztpraxen vor neue organisatorische Herausforderungen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Meldepflichten für den Einsatz von Antibiotika bei weiteren Tierarten. Die entsprechenden Daten müssen erfasst und an die Tierarzneimitteldatenbank HI-Tier übermittelt werden.

Doch welche Tierarten sind betroffen? Welche Fristen gelten für die Antibiotikaverbrauchsmeldung und wie lässt sich der zusätzliche Aufwand im Praxisalltag reduzieren? Wir erklären, was hinter dem Antibiotikamonitoring Stufe 2 steckt und worauf Tierarztpraxen achten sollten.

Warum ist das Antibiotikamonitoring wichtig?

Antibiotika sind aus der modernen Tiermedizin nicht wegzudenken. Sie ermöglichen die Behandlung bakterieller Infektionen und können entscheidend zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von Tieren beitragen. Gleichzeitig ist ein verantwortungsvoller Einsatz wichtig, um die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen.

Die systematische Erfassung des Antibiotikaeinsatzes schafft eine wichtige Datengrundlage, um die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel besser zu dokumentieren und Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene zu beobachten.

Mit den gesetzlichen Meldepflichten soll die Transparenz über den Antibiotikaverbrauch weiter verbessert werden. Für Tierärztinnen und Tierärzte bedeutet das allerdings auch zusätzliche Dokumentations- und Meldeaufgaben. Eine gut organisierte Datenerfassung und die passende digitale Unterstützung helfen dabei, diese Anforderungen in den Praxisalltag zu integrieren.

Was bedeutet Antibiotikamonitoring Stufe 2?

Mit der Erweiterung der Meldepflichten werden seit dem 1. Januar 2026 weitere Tierarten in die tierärztliche Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung einbezogen. Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere § 61a des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG).

Die sogenannte Stufe 2 betrifft folgende Tierarten beziehungsweise Nutzungsarten:

  • Pferde, einschließlich Nicht-Schlachttiere
  • Schafe und Ziegen
  • Enten und Gänse
  • Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung
  • Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Karpfen, Wolfsbarsch und Goldbrasse

Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Bestandsgröße. Verantwortlich für die vorgeschriebene Antibiotikaverbrauchsmeldung sind die behandelnden Tierärztinnen und Tierärzte. Die Meldung erfolgt elektronisch an die Tierarzneimitteldatenbank HI-Tier.

Dabei ist die Stufe 2 von der bereits bestehenden Antibiotikaminimierung und dem zugehörigen Benchmarking der Stufe 1 zu unterscheiden.

Welche Fristen gelten für die HI-Tier-Meldung?

Die Erfassung der Antibiotikaverwendungen für die neuen Tierarten hat am 1. Januar 2026 begonnen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, die relevanten Daten fortlaufend zu dokumentieren und die Übermittlung rechtzeitig vorzubereiten.

Für das Erfassungsjahr 2026 gelten folgende Vorgaben:

  • Erfassungsbeginn: 1. Januar 2026
  • Erster Meldezeitraum: das erste und zweite Kalenderhalbjahr 2026
  • Erste Meldefrist: 14. Januar 2027

Die Daten für beide Halbjahre müssen fristgerecht gemeldet werden. Ab dem Erfassungsjahr 2027 ist nach den aktuellen Vorgaben eine jährliche Meldung vorgesehen.

Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem Informationen zum verwendeten Arzneimittel, zur insgesamt angewendeten, abgegebenen oder verschriebenen Menge sowie zur behandelten Tierart. Eine strukturierte Dokumentation während des laufenden Praxisbetriebs erleichtert die spätere Zusammenstellung und Übermittlung der Daten.

Wie lässt sich die Antibiotikameldung in den Praxisalltag integrieren?

Die zusätzlichen Anforderungen müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass Praxen ihre Abläufe umständlich erweitern oder Daten mehrfach erfassen müssen. Eine geeignete Praxissoftware kann dabei helfen, relevante Behandlungsdaten zentral zu verwalten und die Meldung an HI-Tier effizient vorzubereiten.

Entscheidend ist, dass die Antibiotikaverwendungen korrekt dokumentiert werden, die erforderlichen Angaben vorliegen und die Daten anschließend auf einem geeigneten Weg übermittelt werden können.

Hier lohnt es sich, bei der Auswahl einer Praxissoftware genauer hinzusehen: Unterstützt sie das Antibiotikamonitoring bereits? Können relevante Behandlungsbesuche übersichtlich ausgewertet werden? Und ist eine direkte Schnittstelle zur HI-Tier-Datenbank verfügbar?

Antibiotikamonitoring und HI-Tier-Schnittstelle direkt in inBehandlung

Mit inBehandlung steht Tierarztpraxen bereits ein integriertes Antibiotikamonitoring für Stufe 2 zur Verfügung. Die Software unterstützt damit die Organisation der Antibiotikaverbrauchsmeldung direkt im gewohnten Praxisumfeld.

Dass die direkte Anbindung an HI-Tier bereits funktioniert, zeigen wir auch bei Stufe 1: Die Übermittlung der Antibiotikadaten für das bestehende Antibiotikamonitoring der Stufe 1 ist in inBehandlung schon seit Längerem über eine direkte Schnittstelle möglich. Auf dieser Grundlage bieten wir nun auch für Stufe 2 eine komfortable Möglichkeit zur Datenübertragung.

Die relevanten Behandlungsbesuche werden seit dem 1. Januar 2026 im Bereich Auswertungen erfasst, sofern die erforderlichen Arzneimittel- und Stammdaten korrekt hinterlegt sind. Dazu zählen insbesondere die entsprechende Kennzeichnung des Medikaments als Antibiotikum und eine gültige Zulassungsnummer.

Ein weiterer Vorteil: Die Daten können nicht nur exportiert und anschließend manuell an HI-Tier übermittelt werden. Mit der direkten HI-Tier-Schnittstelle lassen sich die erfassten Besuche jetzt auch unmittelbar aus inBehandlung heraus übertragen – einzeln oder gesammelt.

Der Übertragungsstatus ist direkt in der Übersicht erkennbar. Erfolgreiche Übertragungen werden durch einen grünen Haken gekennzeichnet. Bei fehlgeschlagenen Übertragungen wird eine Fehlermeldung angezeigt, die bei der Klärung des Problems hilft.

Die Schnittstelle ist als Zusatzfunktion verfügbar. Für ihre Nutzung müssen die Zusatzfunktion gebucht und gültige HI-Tier-Zugangsdaten hinterlegt sein.

Mit der richtigen Praxissoftware gut aufgestellt

Das Antibiotikamonitoring ist ein Beispiel dafür, wie sich gesetzliche Anforderungen auf die Organisation einer Tierarztpraxis auswirken. Neben einer sorgfältigen Dokumentation kommt es darauf an, die notwendigen Arbeitsschritte möglichst sinnvoll in bestehende Abläufe einzubinden.

Mit dem integrierten Antibiotikamonitoring für Stufe 2 und der direkten HI-Tier-Schnittstelle bietet inBehandlung eine digitale Unterstützung für die Erfassung und Übermittlung relevanter Antibiotikadaten. So können Praxen die entsprechenden Informationen zentral verwalten und den Meldeprozess direkt in ihrer Praxissoftware organisieren.

Du suchst eine Praxissoftware, die dich nicht nur bei der täglichen Praxisorganisation unterstützt, sondern auch gesetzliche Anforderungen und neue digitale Möglichkeiten berücksichtigt? Entdecken Sie inBehandlung und erfahren Sie, wie unsere Software Ihren Praxisalltag unterstützen kann.

Tierarztsoftware inBehandlung - 14 Tage kostenloser Testzugang