Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Gegenstand der nachfolgenden Vertragsbedingungen ist die Nutzung des Online-Angebots
inBehandlung unter https://www.inbehandlung.de/ und der dazugehörigen Software. Die Seeberg
Solutions GmbH (nachfolgend Anbieter genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser hier vorliegenden Vertragsbedingungen.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter erteilt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des
    Vertrages und inhaltlich wie im Folgenden beschriebene beschränkte Recht, die Software
    inBehandlung zu nutzen.
  2. Der angebotene Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten Tarif
    (Mini/Solo/Praxisteam/Business).
  3. Die Nutzung der Software erfolgt über einen „admin user account“, der in der Lage ist weiteren
    berechtigten Nutzern Zugang zu gewähren. Berechtigte Nutzer können nur Mitarbeiter des Kunden
    sein. Die Anzahl der zulässigen berechtigten Nutzer richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.
  4. Die Lizenz umfasst im Wesentlichen die Befugnis über den „user account“ Daten zu pflegen,
    Rechnungen zu erstellen, Daten abzurufen und per Mail zu versenden.
  5. Etwaige Zusatzfunktionen der Software, die über die Kernfunktionen der Software hinausgehen, wie
    zum Beispiel die Implementierung der Laborausstattung, interne Kommunikation (Chat-Box, etc),
    Kunden-Kommunikation, Kalender, Barcode Scanner und Buchhaltungsfunktionen, virtuelle
    Konsultationen oder das Tierhalterportal sind tarifabhängig und werden nur bei Vereinbarung des
    entsprechenden Tarifs angeboten.
  6. Leistungen im Rahmen des Add On „Tierhalterportal“ werden vom Anbieter nur erbracht, wenn
    gleichzeitig ein Vertrag zwischen dem Anbieter und einem Tierhalter des Kunden über die Nutzung
    der zum Portal zugehörigen Software geschlossen wurde.
  7. Der Anbieter stellt dem Kunden eine tarifabhängige begrenzte Anzahl an Speicherplatz auf seinem
    Server zur Verfügung.
  8. Schulungs- und Beratungsleistungen zur Nutzung der Software sind grundsätzlich nach Aufwand zu
    vergüten, soweit diese nicht im Tarif inkludiert sind bzw. soweit die im Tarif festgelegte kostenfreie
    Schulungs- und Beratungszeit überschritten wird.
  9. Leistungen des Anbieters sowie Funktionen der Software, die nicht explizit in den Tarifen genannt
    sind, sind nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung Leistungsbestandteil.
  10. Alle weitergehenden nicht explizit benannten Nutzungs– und Verwertungsrechte, bleiben dem
    Anbieter vorbehalten.
  11. Der Anbieter stellt dem Kunden als Teil der Leistung eine Auswertung und Analyse der Praxisdaten
    (z.B. Umsatzwachstum, Fallzahlentwicklung, Share of Volume, Benchmark) zur Verfügung. Die
    Auswertung erfolgt auf Grundlage anonymisierter, zentral erfasster Daten. Im Hinblick auf die
    Berechtigung zur Auswertung und Verwertung der anonymisierten Daten gilt die Regelung zum
    Datenschutz gemäß § 12 Ziff. 7.
  12. Für Bestandskunden, die die Software nicht nach Tarif, sondern unter einem „Praxisaccount“
    gebucht haben, gelten die ursprünglich vereinbarten Preise und Leistungen, solange bis der Wechsel
    in das vom Anbieter angebotene Tarifsystem erfolgt. Im Übrigen gelten die vorliegenden AGB,
    insbesondere die Befugnis zur Auswertung und Verwertung der anonymisierten Daten.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag wird digital über einen Cloud-Signaturdienst unterzeichnet. Hierzu wird Ihnen ein Link
    zur Gegenzeichnung eines von uns bereits unterschriebenen Vertrags übermittelt. Mit der
    elektronischem Zugang des von Ihnen gegengezeichneten Vertrags kommt der Vertrag zustande.
  2. Kostenpflichtige Zusatzfunktionen können jederzeit nachträglich gebucht werden. Ein Vertrag kommt
    zustande, wie in Nr. 1 beschrieben.
  3. Verträge zwischen dem Kunden und dem Anbieter können nur in deutscher Sprache geschlossen
    werden. Der Vertragstext wird bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und vom Anbieter nicht
    gespeichert.
  4. Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrags nur abgeben oder das
    verbindliche Angebot des Kunden nur akzeptieren, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine
    Person ist, die in Ausübung ihres Handelsgeschäfts oder Berufs tätig ist.

§ 4 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um einen
    Verfügbarkeitslevel von mindestens 98% im Monatsmittel zu gewährleisten. Davon ausgenommen sind
    Zeiten, in denen die Software oder der Server gewartet oder aktualisiert werden, Ausfallzeiten durch
    Stromausfälle, Ausfallzeiten durch Ausfälle von Servern genutzter Dienstleister sowie Ausfallzeiten,
    die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen.
  2. Vorhersehbare Ausfallzeiten, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten sind dem Nutzer
    rechtzeitig mit angemessener Frist mitzuteilen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an eine zu
    benennende Adresse des Kunden oder Nutzerbenachrichtigung im Kunden System.

§ 5 Pflege der Software und der Datennetzverbindung

  1. Der Anbieter bearbeitet sämtliche gemeldete Softwarefehler gemäß der in § 7 dargelegten
    Vorgehensweise.
  2. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
    Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer
    Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder nicht
    unerheblich eingeschränkt ist.
  3. Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit des Servers und der Datennetzverbindung
    zwischen dem Internet und dem Server, auf dem die vertragsgegenständliche Software gespeichert
    ist, unter Berücksichtigung des gemäß § 4 Absatz 1 dieses Vertrages vereinbarten
    Verfügbarkeitslevels und teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit. Soweit
    Funktionsstörungen auf Störungen aus dem Bereich des Anbieters beruhen, verpflichtet sich der
    Anbieter zu deren Behebung.
  4. Die Kommunikation mit den Kundensystemen ist zu jeder Zeit mittels SSL abgesichert.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Internetverbindung zwischen dem Webserver und dem
    Internet-Zugangspunkt des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten.

§ 6 Daten-Hosting

  1. Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland in einem DIN ISO/IEC 27001 zertifizierten
    Datenzentrum gehostet.
  2. Der Anbieter führt eine nächtliche Datensicherung durch. Eine Rücksicherung kann auf Wunsch des
    Kunden jederzeit erfolgen und basiert auf dem Stand der letzten erfolgreich durchgeführten
    Datensicherung.
  3. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Anbieter jederzeit,
    insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten
    verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten
    erfolgt durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz.

§ 7 Support und Gewährleistung

  1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss.
  2. In der Software festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung an die Adresse
    support@inbehandlung.de zu melden.
  3. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der vertragsgegenständlichen Software binnen angemessener
    Zeit zu beheben.
  4. Technische Fragen zur Funktionsweise der Software werden in der Hilfe bzw. den FAQ-Seiten
    beantwortet. Im Übrigen bietet der Anbieter Schulungen zu den im jeweiligen Tarif aufgeführten
    Konditionen bzw. gem. § 2 Ziff. 8 dieser AGB an.
  5. Die Geschäftszeiten sind auf werktags (Mo-Fr), 09:00 bis 17:00 Uhr deutscher Zeit festgelegt.
  6. Für die Gewährleistung gelten im Übrigen die Bestimmungen über den Mietvertrag gemäß den
    §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a 1. Alt. BGB ist
    ausgeschlossen.
  7. Auf die übrigen Verpflichtungen des Anbieters gemäß den §§ 4 bis 6 dieses Vertrages finden die
    gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Partner gemäß § 6 dieses Vertrages bereitstellt, nicht
    verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße
    zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die
    aus den Inhalten der Internet-Präsentation resultieren, verpflichtet sich der Partner, den Anbieter von
    jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der
    möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  2. Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden,
    (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
    fahrlässig herbeigeführt haben bzw.
    (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung
    des Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
    Der Anbieter haftet ferner,
    (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren
    Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
    Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
  3. Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 2 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im
    Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den
    vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden
    maximal in Höhe von 10.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Kunden
    ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich
    hierauf aufmerksam zu machen.
  4. In anderen als den in Absatz 2 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom
    Rechtsgrund ausgeschlossen.
  5. Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der
    Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen
    arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen
    unberührt.

§ 9 Vergütung

  1. Die aktuell geschuldete Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und dem gebuchten
    Tarif sowie gegebenenfalls der jeweils gebuchten Zusatzfunktionen nach individueller Vereinbarung.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und für die jeweilige Laufzeit im
    Voraus.
  3. Die Datenübermittlung und Löschung nach Ziffer 11 erfolgt ohne zusätzliches Entgelt. Alle
    darüberhinausgehenden Dienstleistungen im Rahmen der Beendigungs- und Wechselunterstützung
    gemäß Ziffer 11 wird der Anbieter nach Aufwand abrechnen. Es gilt der zu Vertragsschluss vereinbarte
    Dienstleistungs-Stundensatz des Anbieters, mangels Vereinbarung ein Stundensatz von 180,00 EUR
    zzgl. USt. Die Vergütung wird mit Leistungserbringung fällig und nach Leistungserbringung abgerechnet.
  4. Als Zahlungsmöglichkeiten wird die Lastschrift von einem deutschen Bankkonto vorausgesetzt.
  5. Bankspesen, Überweisungskosten und Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Kommt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung der vertraglichen
    Vergütung nicht nach, kann der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software sperren.

§ 10 Laufzeit und Kündigung des Vertrags/Tarifwechsel

  1. Der Vertrag wird auf die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 10
    Geschäftstagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden, wenn eine Laufzeit von einem
    Monat oder kürzer gewählt wird. Wird eine längere Laufzeit gewählt, so beträgt die Kündigungsfrist
    einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der
    jeweiligen Laufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um eine weitere Laufzeit von
    gleicher Dauer wie die vorausgegangene Laufzeit.
  2. Werden Zusatzfunktionen nachträglich gebucht, beginnt deren Laufzeit mit dem Tag der Bestätigung
    durch den Anbieter. Die erste Laufzeit hinsichtlich der Zusatzfunktionen endet mit dem Ablauf der auf
    die aktuelle Laufzeit der Software folgenden Laufzeit und teilt fortan die Laufzeit der Software.
  3. Zusatzfunktionen können jederzeit mit einer Frist gemäß § 10 Abs. 1 gekündigt werden. Die Kündigung
    einer Zusatzfunktion wirkt sich nicht auf die Laufzeit des bestehenden Vertrags über die Software aus.
  4. Mit der Kündigung des Vertrags über die Software werden alle Zusatzfunktionen ebenfalls automatisch
    gekündigt.
  5. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung
    dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn:

    • der Kunde seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt;
    • der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt
  6. Eine Kündigung hat mittels E-Mail an die Adresse info@inbehandlung.de zu erfolgen.
  7. Anstelle einer Kündigung ist der Wechsel in einen anderen Tarif unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen
    zum Monatsende möglich.

§ 11 Unterstützung bei Anbieterwechsel

  1. Der Vertrag endet abweichend von Ziffer 10 oder sonstigen Laufzeitvereinbarungen nach den
    Regelungen dieser Ziffer, sofern der Kunde einen Anbieterwechsel gemäß den Voraussetzungen dieser
    Ziffer verlangt, mit dem Ende der daraufhin erfolgenden Wechselphase. Der Anbieter wird den Kunden
    über das Ende des Vertrags unterrichten.
  2. Der Anbieterwechsel umfasst sowohl den Wechsel auf eine eigene Infrastruktur des Kunden als auch
    den Wechsel auf einen anderen Anbieter oder ein Löschverlangen im Zusammenhang mit dem Vertrag
    mit dem Anbieter.
  3. Zur Einleitung der Wechselphase muss der Kunde dem Anbieter mindestens in Textform mindestens zwei
    (2) Monate vor dem vom Kunden gewünschten Beginn der Wechselphase diese ankündigen (im
    Folgenden: Wechselverlangen). Die Wechselphase beginnt unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.
  4. Das Wechselverlangen muss klar zum Ausdruck bringen, dass ein Wechsel nach den Vorschriften
    dieser Ziffer beabsichtigt ist.
  5. Das Wechselverlangen soll die Erklärung beinhalten, zu welchem anderen Anbieter der Kunde
    wechseln will, ob er zur eigenen Infrastruktur wechseln will oder ob er die Löschung seiner Daten
    begehrt. Diese Erklärung kann auch noch nach Beginn der Wechselphase nachgeholt werden.
  6. Im Fall des Wechsels zu einem anderen Anbieter ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter spätestens
    nach Beginn der Wechselphase alle zur Durchführung des Anbieterwechsels erforderlichen
    Informationen über den neuen Anbieter mitzuteilen.
  7. Die Wechselphase beträgt grundsätzlich dreißig (30) Tage.
  8. Stellt der Anbieter fest, dass die Wechselphase von dreißig (30) Tagen nicht ausreicht, weil der Wechsel
    in dieser Frist technisch nicht durchführbar ist, so kann er den Kunden hierüber innerhalb von vierzehn
    (14) Werktagen ab Wechselverlangen unter Mitteilung der Gründe informieren und die Wechselphase
    um einen angemessenen Zeitraum von maximal sieben (7) Monaten verlängern. Stellt der Kunde fest,
    dass die Wechselphase nicht ausreicht, kann der Kunde den Zeitraum einmalig um einen angemessenen
    Zeitraum verlängern.
  9. Während der Wechselphase wird der Anbieter gegenüber dem Kunden und/ oder einem vom Kunden
    autorisierten Dritten folgende Leistungen erbringen:

    • a) Der Anbieter wird dem Kunden alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte gemäß
      Art. 2 Nr. 32, 38 DA auf Wunsch des Kunden unverzüglich und in keinem Fall zu einem späten
      Zeitpunkt als nach Ende der Wechselphase auf eine IKT-Infrastruktur in den Räumlichkeiten des
      Kunden oder an einen Dritten übertragen.
    • b) Über die übermittelbaren Datenkategorien von exportierbaren Daten und Strukturen, offenen
      Schnittstellen zur Übertragung, die verfügbaren Wechsel- und Übertragungsmethoden und
      Dateiformate informiert der Anbieter auf folgender Website www.inBehandlung.de
    • c) Der Anbieter wird beim Wechsel in angemessenem Umfang Unterstützung leisten und mit der
      gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität des Geschäfts
      betriebs während des Wechsels aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen
      Funktionen oder Dienste bis zum Vollzug des Wechsels fortzusetzen.
    • d) Der Anbieter unterstützt den Wechsel im Rahmen des Zumutbaren, übernimmt jedoch keine
      Verantwortung für Risiken, die außerhalb seines Systems oder seiner Einflussmöglichkeiten liegen,
      insbesondere nicht für Datenverluste, Inkompatibilitäten oder Betriebsunterbrechungen auf Seiten
      des Kunden oder des neuen Anbieters. Soweit dem Anbieter technische Beschränkungen seines
      Systems bekannt sind, die den Datenexport wesentlich beeinträchtigen könnten, wird er den Kunden
      hierüber informieren.
    • e) Der Anbieter wird beim Wechsel für ein hohes Maß an Datensicherheit sorgen.
    • f) Auf Anforderung wird der Anbieter den Kunden bei dessen Ausstiegsstrategie im Rahmen des
      Zumutbaren unterstützen, wenn der Kunde den Anbieter mindestens in Textform frühzeitig über
      diese Strategie und die hierzu vom Anbieter zu erbringenden Leistungen informiert.
  10. Die Wechselphase endet mit Ablauf der Frist aus Absatz 7 dieser Ziffer oder mit dem tatsächlichen
    Vollzug des Wechsels.
  11. Begehrt der Kunde die Löschung seiner Daten, so gilt der Wechsel unmittelbar nach dem Beginn der
    Wechselphase als vollzogen und die Wechselphase als beendet.
  12. Der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung für die Nutzung gemäß Ziffer 9. Sollte der Vertrag vor
    Ablauf einer vereinbarten Laufzeit unter den Voraussetzungen dieser Ziffer beendet werden, bleibt der
    für diese Laufzeit vereinbarte Vergütungsanspruch hiervon unberührt.
  13. Im Übrigen drohen bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach den Regelungen dieser Ziffer keine
    Sanktionen.
  14. Der Anbieter wird die exportierbaren Daten für maximal dreißig (30) Tage nach Ende des Vertrags
    bereitstellen und alle bei ihm noch vorhandenen exportierbaren Daten des Kunden und Daten, die sich
    auf den Kunden beziehen, löschen, es sei denn der Anbieter und der Kunde haben einvernehmlich einen
    anderen Zeitraum vereinbart, ein Wechsel nach dieser Ziffer ist noch nicht erfolgreich vollzogen oder der
    Anbieter ist gesetzlich zur Speicherung und Aufbewahrung verpflichtet.

§ 12 Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der
    einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient und dabei
    personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde verantwortliche Stelle ist, wird der Anbieter
    diese Daten nur verarbeiten, wenn zwischen den Vertragsparteien ein Vertrag über die
    Auftragsverarbeitung gemäße Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde.
  3. Um dem Kunden die Nutzung des Tierhalterportals zu ermöglichen, wird der Anbieter mit den
    Tierhaltern, die über eine App des Anbieters mit dem Kunden kommunizieren wollen, in eine direkte
    Vertragsbeziehungen hinsichtlich der App eintreten. Die Verarbeitung der Daten in der App sowie die
    Übermittlung über die Software an den Kunden erfolgt allein auf Basis der vertraglichen Beziehung des
    Anbieters zum Tierhalter. Die Verarbeitung der Daten in der Software erfolgt auf Basis dieses Vertrags.
  4. Der Anbieter erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das
    Datengeheimnis gem. § 53 BDSG verpflichtet worden sind und der Anbieter die nach Art. 28 DSGVO
    erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der
    Vorschriften der DSGVO und des BDSG zu gewährleisten.
  5. Sofern der Anbieter infolge der Softwarenutzung durch den Kunden mit Daten Dritter in Berührung
    kommt, versichert der Kunde, die hierfür erforderliche Einwilligung des jeweiligen Dritten eingeholt zu
    haben und zur Weitergabe der/dessen Daten berechtigt zu sein.
  6. Der Kunde stellt dabei den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aus
    der Verletzung ihrer Rechte diesbezüglich geltend machen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die
    bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
  7. Der Anbieter ist berechtigt, Kundendaten in anonymisierter Form weiterzuverarbeiten, insbesondere
    auszuwerten und zu analysieren sowie die Auswertungsergebnisse zu verwerten. Die Auswertung der
    Daten bzw. die Weiterverarbeitung erfolgt zum Zweck der Verbesserung des Angebots des Anbieters
    gegenüber dem Kunden, indem diesem die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden sowie zur
    Verbesserung der Software als solcher. Rechtsgrundlage für die Weiterverarbeitung der Daten ist
    insoweit das berechtigte Interesse des Anbieters an einer Verbesserung seines Angebots (Art. 6 Abs. 1
    S. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung der Kundendaten sind in der
    Datenschutzerklärung des Anbieters aufgeführt.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung
    dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder
    Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder
    weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten,
    d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieter als auch des Kunden, sofern die
    Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
    des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden vor einer
    solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung
    und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit vorstehendem Absatz 1 inhaltsgleiche
    Regelung zu vereinbaren.
  3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch für (2) zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Obhutspflichten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete
    Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter
    auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter
    auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
  2. Der Kunde hat die Sicherheit der Zugänge zum Softwareangebot, ausreichend sichere Kennwörter
    sowie die Sicherheit auf den lokalen Arbeitsplatz-Rechnern zu verantworten.
  3. Der Kunde hat für das ordnungsgemäße Funktionieren seines Netzzugangs Sorge zu tragen.
  4. Der Kunde hat entsprechende Endgeräte laut der Spezifikation des Anbieters vorzuhalten mit der
    notwendigen Software zum Zugriff auf das Angebot des Anbieters.

§ 15 Nutzung durch Dritte; Verbot der Weitervermietung

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software Dritten, die nicht berechtigte Nutzer
sind, zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der vertragsgegenständlichen
Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen
Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der
vertragsgegenständlichen Software ausgeschlossen ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
    akzeptiert der Anbieter nicht. Dies gilt auch, wenn er der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des
    internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
  3. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit
    dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Augsburg als ausschließlicher Gerichtsstand in erster
    Instanz vereinbart.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag
    bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift-
    oder Textformerfordernis.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen
    später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.