Auslandsabrechnung für TierärzteDie Tiermedizin wird zunehmend internationaler. Viele Tierärzte arbeiten heute nicht mehr nur mit lokalen Tierhaltern, sondern auch mit Veterinärunternehmen, Forschungseinrichtungen oder Kliniken im Ausland zusammen. Ob Laboranalysen, Studienkooperationen oder tierärztliche Leistungen für internationale Geschäftspartner – mit solchen B2B-Beziehungen steigen auch die Anforderungen an eine korrekte Auslandsabrechnung.

Warum ist die Auslandsabrechnung für Tierärzte besonders?

Während die Rechnungsstellung innerhalb Deutschlands für Tierärzte klar geregelt ist, gelten im internationalen Kontext andere steuerliche Bestimmungen. Insbesondere innerhalb der EU spielt das Reverse-Charge-Verfahren eine zentrale Rolle:

    • Die Umsatzsteuer wird nicht von der Praxis erhoben, sondern vom Geschäftskunden im Ausland abgeführt.
    • Auf der Rechnung wird daher 0 % Steuer ausgewiesen.

    • Zusätzlich müssen gesetzlich vorgeschriebene Hinweise vermerkt sein, um die Abrechnung nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten.

Für viele Tierärzte bedeutet das: Rechnungen ins Ausland können nicht wie gewohnt erstellt werden, sondern erfordern eine korrekte Anpassung. Fehler in diesem Bereich können steuerliche Konsequenzen haben und die Seriosität der Praxis beeinträchtigen.

Bedeutung für Tierärzte im internationalen B2B-Bereich

Besonders im B2B-Segment sind Auslandsabrechnungen ein wichtiges Thema. Beispiele:

    • Kooperationen mit internationalen Forschungsprojekten

    • Lieferung von Medikamenten oder Materialien an Partner im Ausland

    • Tierärztliche Dienstleistungen für Unternehmen in anderen EU-Ländern

Eine klare und rechtssichere Rechnungsstellung ist hier entscheidend – sowohl für die eigene Buchhaltung als auch für die Professionalität gegenüber internationalen Geschäftspartnern.

Unterstützung bei Auslandsabrechnungen durch inBehandlung

Um Tierarztpraxen die Arbeit zu erleichtern, bietet inBehandlung seit April 2025 die Möglichkeit, Auslandsabrechnungen mit 0 % Steuer direkt im System zu erstellen:

    • Der 0 %-Steuersatz wird automatisch berücksichtigt.

    • Alle notwendigen rechtlichen Hinweise werden direkt in die Rechnung integriert.

    • Dokumente sind übersichtlich und revisionssicher für die Buchhaltung aufbereitet.

So sparen Tierärzte Zeit, vermeiden Fehler und profitieren von mehr Rechtssicherheit und Professionalität im internationalen Geschäft.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Auslandsabrechnung für Tierärzte

1. Wann gilt der 0 %-Steuersatz?
Er gilt für Rechnungen an Geschäftskunden im Ausland innerhalb der EU, wenn das Reverse-Charge-Verfahren greift.

2. Welche Pflichtangaben müssen auf der Rechnung stehen?
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren, damit die Auslandsabrechnung nachvollziehbar und rechtssicher ist.

3. Kann die Auslandsabrechnung automatisiert werden?
Ja, mit inBehandlung können Tierärzte Rechnungen ins Ausland direkt mit 0 % Steuer erstellen, inklusive aller Hinweise.

4. Welche Vorteile bringt die digitale Lösung?

    • Zeitersparnis

    • Revisionssichere Dokumentation

    • Rechtssicherheit

    • Professioneller Eindruck bei internationalen Partnern


Fazit: Zukunftssichere Auslandsabrechnung

Mit der automatisierten Auslandsabrechnung in inBehandlung sind Tierärzte bestens aufgestellt für internationale Geschäftsbeziehungen. Der 0 %-Steuersatz wird korrekt angewendet, alle Hinweise sind integriert, und die Abrechnung ist revisionssicher. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Versorgung der Tiere und die professionelle Betreuung internationaler Partner.