Corona - Auswirkungen für TierarztpraxenAm Thema Corona kommt dieser Tage niemand vorbei. In diesem Zusammenhang tauchen aktuell viele Fragen und Sorgen auf. Was passiert z.B. wenn die eigene Praxis wegen Verdacht auf oder bestätigtem Coronavirus schließen muss? Wie kann ich mich und meine Mitarbeiter schützen? Und wie steht es um die Tierarztpraxis, wenn es zum „Shut-Down“ wie beispielsweise in Italien kommt?

Jörg Held hat sich auf wir-sind-tierarzt.de mit genau diesen Fragen beschäftigt. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Müssen Tierarztpraxen im Fall des Shut-Down schließen?

Dies ist in Deutschland bislang noch nicht abschließend geklärt, da diese Entscheidung auf Länderebene beschlossen werden muss. Die Bundestierärztekammer hat bereits bei den zuständigen Ministerien angefragt, eine Antwort steht Stand heute noch aus. Im Nachbarland Österreich sind Tierarztpraxen aktuell nicht von Schließungen betroffen.

Welche Ansprüche habe ich im Fall der Fälle?

Sollte es zu einer Schließung der Tierarztpraxis kommen, kann dies schwere wirtschaftliche Folgen für eben jene Praxis haben. Folgendes gilt:

    • Ist ein Mitarbeiter erkrankt (und krank geschrieben), gelten die regulären Entgeltfortzahlungsregelungen.
    • Wird die Praxis behördlich unter Quarantäne gestellt, gelten die gesetzlichen Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Zudem gibt es einen Schutzschild der Bundesregierung, der explizit auch für Freiberufler und Kleinstbetriebe – also auch für Tierpraxen und -kliniken – gelten soll, so dass gesunde Unternehmen nicht durch die Folgen des Coronavirus in Schwierigkeiten geraten. Informationen zur Unterstützung von Unternehmen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html 

Wie können Sie sich und Ihre Mitarbeiter präventiv schützen?

Natürlich sollten die aktuell empfohlenen Verhaltensregeln Anwendung finden. Dazu zählen neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen auch die Vermeidung von unnötigen (Sozial-)Kontakten.

Die Bundestierärztekammer empfiehlt weiterhin Teams zu bilden und nach Möglichkeit deren Arbeitsbereiche und -abläufe zu separieren, so dass möglichst wenig Kontakte entstehen. Auch der Kontakt mit den Tierbesitzern sollte auf ein Minimum reduziert werden.

Sofern dies nicht ohnehin schon so gehandhabt wird, sollten Termine nur nach vorheriger (telefonischer) Absprache stattfinden. Es sollte zudem gewährleistet werden, dass im Wartebereich genügend Abstand eingehalten werden kann. Gegebenenfalls können zudem zeitlich unkritische Termine verschoben werden.
Bieten Sie außerdem kontaktloses Bezahlen via EC-Karte, Apple Pay oder Rechnung an.

Der Kleintierausschuss der BTK arbeitet derzeit bereits an einem Merkblatt zum Umgang mit dem Corona-Virus, bis dahin kann das Merkblatt von der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin Orientierung geben.

Fazit

Zur bisherigen Situation gibt es bislang keine Blaupause und auch keinen Masterplan. Die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln schützt jedoch uns und unsere Mitmenschen. Helfen auch Sie mit, die Ausbreitung des Virus‘ zu verlangsamen!

Stand: 17.03.2020