AuTemporären Mehrwertsteuer-Senkung für Tierarztpraxen, -kliniken und Tierheilpraktikerch wenn es inzwischen bundesweite Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen gibt – die Corona-Krise ist noch längst nicht vorbei. Viele Unternehmen – vor allem im klein- und mittelständischen Bereich – stehen vor enormen Herausforderungen. Auch Tierarztpraxen und Tierkliniken sind stark betroffen. Deshalb hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Diese soll sowohl Konsumenten als auch Unternehmen helfen. In unserem Beitrag erfahren Sie, was sich für Sie ändert.

Wie wirkt sich die Änderung der Mehrwertsteuer für Tierarztpraxen aus?

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ist auf 6 Monate befristet. Die Umsatzsteuer wird folglich im zweiten Halbjahr, d.h. ab dem 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 gesenkt: der reguläre Steuersatz von bislang 19% sinkt auf 16%, der reduzierte Steuersatz von aktuell 7% sinkt temporär auf 5%.

Der reguläre Steuersatz von bisher 19% betrifft in Tierarztpraxen und Tierkliniken z.B. Leistungen und Medikamente – diese werden ab 1. Juli nur noch mit 16% besteuert. Der reduzierte Steuersatz von bislang 7% bezieht sich z.B. auf Futtermittel, so dass diese ab Juli dann nur noch mit 5% besteuert werden. Die temporär gesenkten Steuersätze gelten nur innerhalb dieses Zeitraums – maßgeblich für die Anwendung dieser Steuersätze ist, wann die Leistung ausgeführt wird.

Umstellung der Mehrwertsteuer mit der inBehandlung Tierarztsoftware

Für unsere Kunden werden wir die Umstellung der Mehrwertsteuersätze zum entsprechenden Stichtag automatisch vornehmen, so dass Sie als Tierarzt bzw. Tierheilpraktiker keinen Zusatzaufwand haben. Ebenso werden wir die Steuersätze nach Ablauf der Frist automatisch wieder zurückstellen.

Mit der Tierarztsoftware von inBehandlung sind Sie stets auf der sicheren Seite: wir bleiben für Sie fortwährend auf dem Laufenden und verfolgen sämtliche neue Standards und Anforderungen. Durch automatische Updates und Aktualisierungen können Sie sorglos weiterarbeiten und haben so Zeit für die wichtigen Dinge in Ihrer Tierarztpraxis – die Tiere und ihre Halter.

Wenn Sie noch Fragen zur temporären Absenkung der Umsatzsteuer in Ihrer Tierarztpraxis haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@inbehandlung.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0821 – 907 805 14.