Bereits am 01.01.2020 trat die neue sogenannte Kassensicherungsverordnung in Deutschland in Kraft. Ziel dieser Verordnung des Bundesfinanzministeriums ist es, einen (sicherheits-)technischen Standard für elektronische Kassensysteme zu definieren, den Transfer von Finanzdaten zwischen Unternehmen und Finanzämtern zu vereinheitlichen und damit zu vereinfachen.

WICHTIG: Aktuelle Fristen abhängig vom Bundesland

Die Frist der Nichtbeanstandungsregelung, die durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bis 30.09.2020 gewährt wird, wurde nun durch 15 Bundesländer bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Regelung für die Fristverlängerung unterliegt somit den einzelnen Bundesländern. Bis zum 30. September 2020 müssen betroffene Betriebe nachweisen können einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer cloudbasierten TSE beauftragt zu haben.

Zu den genauen Regeln in Ihrem Bundesland kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Einbindung der Cloud-basierten TSE mit inBehandlung

Wir arbeiten zusammen mit dem renommierten Experten zur Fiskalisierung von Registrierkassen: www.Fiskaly.com. Die Integration mit Fiskaly ist abgeschlossen, und steht ihnen ab sofort zur Verfügung. Wenn Sie also die Funktion „inBehandlung TSE+DSFinV-K“ zu ihrer Cloud-basierten Praxis-Registrierkasse mit hinzubuchen möchten, dann übernehmen wir für Sie folgendes:

  • Erstellung und Registrierung einer TSE-konformen Kasse beim jeweils zuständigen Finanzamt
  • Implementierung der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ abgekürzt „DSFinV-K

Welche Kosten entstehen dabei für mich?

Um eine professionelle, zuverlässige und rechtssichere Arbeitsweise zu gewährleisten entstehen Kosten. Dank inBehandlung können wir Ihnen eine Kassenlösung bieten, die sich kosteneffizient umsetzen lässt:

  • Technisch sicher: Wir stellen die benötigte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Verfügung.
  • Einfach: Unkomplizierter Datenaustausch spart Zeit und Nerven.
  • Rechtskonform: Dank Fiskaly, der CC-Zertifizierung (ISO 15408) der TSE und deren Krypto-Komponenten ist Ihr Aufzeichnungssystem zum frühestmöglichen Zeitpunkt gesetzeskonform mit einem Manipulationsschutz ausgestattet.
  • Kostengünstig: Erfüllen Sie die KassenSichV ganz ohne teure Hardware Investitionen.

inBehandlung stellt ihnen ab sofort unsere hinzubuchbare Zusatzfunktion „TSE+DSFinV-K“ zum monatlichen Preis von 19,00 € plus MwSt zur Verfügung.

WICHTIG: Da aktuell die Fristsetzung in den Bundesländern unterschiedlich ist, haben wir uns bis Anfang nächsten Jahres für dieses Preismodell entschieden. Ab 2021 werden Ihnen weitere Preismodelle mit inBehandlung zur Verfügung stehen, welche auch die TSE bereits im Gesamtpaket beinhalten werden, da diese ab dann überall verpflichtend ist. Hierdurch ermöglichen wir unseren Kunden die Flexibilität, die Sie aktuell benötigen.

Kontaktieren Sie uns und bestellen Sie unsere Zusatzfunktion „TSE+DSFinV-K“

Es handelt sich bei der Kassensicherungsverordnung größtenteils um ein sehr technisches Thema. Ihre Tierarzt-Software von inBehandlung möchte Sie dabei unterstützen, Ihre Praxis technisch auf dem aktuellen Stand zu halten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Arbeit mit Ihren Patienten. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie gerne an unseren Support.

Die Zusatzfunktion „TSE+DSFinV-K“ können Sie ganz einfach und unkompliziert durch Klick auf den Support Knopf und versenden eines Tickets in der Rubrik „Zusatzfunktion bestellen“ mit einem Verweis auf die Zusatzfunktion „TSE+DSFinV-K“  bestellen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Ihr inBehandlung Team