Der Gesetzgeber hat neue Richtlinien für Branchen mit Bargeldverkehr erlassen, welche ab 2017 auch Tierarztpraxen betreffen werden.

Da man mit einer Tierarzt Praxissoftware wie inBehandlung Bargeschäfte verwaltet, gelten hierfür ab Januar besondere Anforderungen. Diese betreffen Geschäftsvorfälle, insbesondere Bartransaktionen, die in der Software behandelt werden.

Gemeinsam mit unseren kompetenten Beratern haben wir inBehandlung schon von Anfang an dahingehend konzipiert, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, formal richtig, zeitgerecht und geordnet dokumentiert werden, und gegen Löschung und Veränderung geschützt sind. Auch erfüllt inBehandlung die Grundsätze zur Prüfbarkeit.

Wir sind über die letzten Monate nochmal ausführlich durch alle Punkte gegangen, und haben auch nochmals kleinere Anpassungen vorgenommen. Somit wird inBehandlung Praxissoftware ab 1.1.2017 den Anforderungen der 2.Kassenrichtlinie sowie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen.

Zusätzlich werden wir im Dezember-Release noch neue Funktionen einbauen, welche das Führen der Barkasse und den Kassenabschluss nochmal erleichtern.

Wir möchten allen Tierärzten/innen dennoch empfehlen, dass sie sich mit ihrem Steuerberater darüber absprechen, was von ihrer Seite bei einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung alles zu beachten ist. Wir bieten Tierärzten die Rahmenbedingungen, um ihnen eine korrekte Buchführung zu ermöglichen. Wie Sie als Unternehmer Bartransaktionen verwalten und Kassenabschlüsse durchführen, müsst unterliegt Ihrer unternehmerischen Pflicht. Ihr Steuerberater ist hier der adequate Ansprechpartner, um Sie zu diesem Thema kompetent zu beraten.