Die neue Tierarzt-Gebührenordnung ist seit dem 22.11.2022 gültig.Die GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) regelt wie eine Tierarztpraxis ihre Leistungen abrechnen darf. Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat nun die vom BMEL erarbeite Novellierung der GOT beschlossen. Diese tritt ab dem 22. November 2022 in Kraft. Welche Änderungen sich ergeben und was Tierarztpraxen, die unsere inBehandlung Tierarztsoftware nutzen, wissen müssen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Novellierung der GOT – das ändert sich

Die Gebührenordnung für Tierärzt:innen wurde zuletzt 1999 weitreichend angepasst. In der Zwischenzeit hat sich die Veterinärbranche jedoch stark verändert und weiterentwickelt, so dass auch eine Anpassung der GOT unerlässlich ist. Unter anderem müssen beispielsweise neue Technologien und Untersuchungsverfahren mit aufgenommen werden. Bereits 2012 wurde dazu eine Reform von der Bundestierärztekammer gefordert und ein entsprechender Entwurf vorgelegt, der jedoch 2020 abgelehnt wurde. Mit der nun beschlossenen Novellierung der GOT wird diesen Veränderungen nun endlich Rechnung getragen. Was genau ändert sich also? Wir haben es für Sie zusammengefasst:

  • Signifikante Erhöhung: Viele Positionen werden mit der neuen Ordnung deutlich angehoben. Grundlage dafür ist eine Studie, die vor 2 Jahren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Auftrag gegeben wurde. Sie kam zu dem Schluss, dass die Gebühren deutlich gesteigert werden müssen, um eine Tierarztpraxis wirtschaftlich rentabel führen zu können. Da die Studie jedoch schon zwei Jahre zurück liegt, bleiben bei der Gebührenerhöhung gegenwärtige Geschehnisse wie steigende Energiekosten und Inflation weiterhin unberücksichtigt.
  • Bessere Verständlichkeit: Die Gebührenordnung wurde einer Neugestaltung unterzogen und soll nun leichter verständlich sein.
  • Juristische Personen: Auch juristische Personen (GmbHs) unterliegen nun der GOT.
  • Weggeld: Mit der neuen GOT ist die Berechnung von Weggeld nun verpflichtend und kann nur in Ausnahmefällen und mit einer schriftlichen Vereinbarung vorab entfallen.
  • Fälligkeit von Rechnungen: Für die Fälligkeit einer Leistung ist grundsätzlich die Erstellung und Aushändigung einer tierärztlichen Rechnung nötig. In dieser muss dabei zwingend die zugehörige Nummer des Leistungsverzeichnisses aufgeführt werden.

 

Die Bundestierärztekammer empfiehlt Tierarztpraxen ihre Preise regelmäßig im Rahmen der GOT – soweit möglich – anzupassen und dies auch für bestehende Betreuungsverträge zu tun. Alle Informationen und Details zur neuen GOT finden Sie auch auf der Homepage der Bundestierärztekammer.

 

Informationen für Tierhalter und Tierhalterinnen zur neuen GOT

Für Tierhalter und Tierhalterinnen hat die Bundestierärztekammer ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt. Dieses kann als PDF von Tierarztpraxen heruntergeladen und mit dem eigenen Stempel versehen werden: Informationen zur GOT-Novellierung für Patientenbesitzer:innen. Darin wird leicht verständlich erklärt, welchen Zweck die GOT hat, warum eine Anpassung der Gebührenordnung nötig ist und wie es zu den entsprechenden Preissteigerungen kam. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze rechtlich nicht zulässig ist.

 

Mit inBehandlung arbeiten Sie stets mit der neuesten Version der GOT

Was müssen Sie als Tierarztpraxis nun tun, wenn Sie inBehandlung als Tierarztsoftware nutzen? Wir von inBehandlung machen Ihnen die Umstellung denkbar einfach.

In den kommenden Wochen werden wir für Sie – mit deutlicher Vorlaufzeit zur neuen GOT –  die neue Gebührenordnung in Ihre Systeme einspielen. Die neuen Positionen können zwar noch nicht genutzt werden, Sie haben auf diese Weise jedoch bis zum 22.November Zeit, sich Ihre neue Leistungsliste für Ihre Praxis zusammenzustellen.

Zum Stichtag – dem 22. November 2022 –  werden wir dann automatisch für Sie die alte Leistungsliste deaktivieren und durch die von Ihnen neu erstellte Liste ersetzen. Sie bleiben mit uns also stets auf dem neuesten Stand. In der inBehandlung Software ist die Verrechnung Ihrer Leistungen damit stets konform mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

So sieht erfolgreiches Praxismanagement für Tierärzte aus – Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie jetzt kostenlos 14 Tage lang unsere Tierarztsoftware!