Das Antibiotikamonitoring wird laut Schreiben des BVL vom 15.12.25 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates in der Sitzung am 19.12.25 ausgeweitet und ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend für weitere Tierarten eingeführt.

Für betroffene Praxen besteht deshalb nun Handlungsbedarf innerhalb der Software!

Ziel des Antibiotikamonitorings ist eine vollständige und europaweit einheitliche Erfassung der eingesetzten Antibiotikamengen. Bereits jetzt unterstützt inBehandlung die strukturierte Erfassung aller relevanten Daten, damit Praxen frühzeitig vorbereitet sind und die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen können.

Welche Tierarten sind betroffen?

Ab 01.01.2026 ist das Antibiotikamonitoring (die Erfassung der Daten) verpflichtend für folgende Tierarten (sogenannte Stufe 2):

  • Pferde (inklusive Nicht-Schlachttiere)

  • Schafe und Ziegen

  • Gänse und Enten

  • Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung

  • Fische der Arten

    • Atlantischer Lachs

    • Regenbogenforelle

    • Goldbrasse

    • Wolfsbarsch

    • Karpfen

Für diese Tierarten gilt:
Die Datenerhebung erfolgt unabhängig von Nutzungsart oder Bestandsgröße und ist für jedes einzelne Tier erforderlich. Eine Meldepflicht dieser Daten ist aktuell ab Januar 2027 vorgesehen.

Für Hunde und Katzen bleibt die Meldung weiterhin vorgesehen, die Meldefrist wurde jedoch auf den 14. Januar 2030 verschoben.

Was Sie nun bei inBehandlung tun müssen:

Das Monitoring ist technisch bereits umgesetzt und unterstützt die verpflichtende Erfassung:

  • Für die Tierarten Pferde, Schafe und Ziegen ist das Monitoring standardmäßig aktiv.

  • Für weitere Tierarten wie Heimtiere (betroffen hier Kaninchen), Geflügel (Enten, Gänse) und Fische (Auflistung siehe oben) steht ein neues Feld zur Verfügung, über welches das Antibiotikamonitoring in der jeweiligen Patientenakte per Checkbox aktiviert werden müsste:

  • Zusätzlich ist das Monitoring bereits standardmäßig aktiv für Tiere, bei denen Name, Rasse oder Zucht- bzw. Zwingername bestimmte definierte Begriffe (bspw. Ente, Gans, Kaninchen, Karpfen) enthalten. Diese Lösung hilft dabei, dass die relevanten Tiere schon automatisch erfasst werden.

  • Prüfen Sie jedoch für jedes betroffene Tier zwingend noch einmal, ob die Antibiotikamonitoring-Checkbox in der jeweiligen Patientenakte aktiv ist.

Erfassung im Besuch

Wird im Besuch ein antibiotisch wirksames Arzneimittel angewendet oder abgegeben und ist eine gültige Zulassungsnummer hierfür hinterlegt, erscheinen automatisch zusätzliche Felder im Medikamenten-Pop-up.
Hier müssen die Packungs-ID ausgewählt, sowie die Dauer der Anwendung (letzteres optional) eingetragen werden. Diese Angaben sind essenziell für das zukünftige Monitoring und die spätere Meldung.

Beispielhaft werden hier die zusätzlich auszufüllenden Felder „PackungsID“ und „Dauer der Anwendung“ im Medikamenten-Popup im Besuch gezeigt:

Auswertung und Meldepflicht

Unter Auswertung → Antibiotikamonitoring steht bereits eine Übersicht aller erfassten Verwendungen zur Verfügung.
Eine Exportfunktion dieser Daten wird im Jahr 2026 innerhalb der Software geschaffen.

Wichtig:

  • Die Datenerfassung ist verpflichtend ab 1. Januar 2026

  • Die Meldung der Daten an die HI-Tier hat erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich 2027) zu erfolgen

  • Die entsprechenden Exportfunktionen werden rechtzeitig in der Software ergänzt

Warum ist das Antibiotikamonitoring verpflichtend?

Ziel ist es, den Einsatz antibiotisch wirksamer Arzneimittel transparenter zu machen, Vergleichbarkeit zu schaffen und langfristig einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu fördern.

Um unsere Praxen frühzeitig zu entlasten und eine spätere Nacherfassung zu vermeiden, wird die erforderliche Dokumentation bereits jetzt systemseitig unterstützt. So können alle relevanten Daten strukturiert im Behandlungsalltag erfasst werden und stehen bei Bedarf vollständig zur Verfügung.

Vorteile auf einen Blick

  • Erfüllung der Pflicht: Gesetzeskonforme Erfassung des Antibiotikaeinsatzes
  • Erweiterung auf Großtiere: Einheitliches Monitoring für alle relevanten Tierarten
  • Automatische Dokumentation: Pflichtangaben direkt im Besuch erfassen
  • Transparenz: Zentrale Übersicht über alle Antibiotikaanwendungen
  • Zukunftssicher: Vorbereitung auf die Meldepflicht ab 2027

Fazit

Mit dem nun verpflichtenden Antibiotikamonitoring erfüllen Sie die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und schaffen gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Meldungen. Die Integration direkt in den Behandlungsablauf sorgt für eine lückenlose Dokumentation, ohne den Praxisalltag unnötig zu belasten. So bleiben Sie rechtssicher, transparent und gut vorbereitet für kommende Erweiterungen.

Im Folgenden noch ein Auszug des Schreibens der BVL per Mail vom 15.12.25 an inBehandlung mit der Information zur Verpflichtung des Antibiotikamonitorings ab 01.01.26:

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
„Aktuelles zum Stand der rechtlichen Umsetzung der Antibiotikameldungen“,
Stand: 4. Dezember 2025.