Liebe inBehandler,
Wie bereits angekündigt werden wir in den deutschen inBehandlung Systemen die MwSt auf die ab 1.7. geltenden Steuersätze von 16% / 5% für euch zentral umstellen.
Das geschieht am Dienstag den 30.6. um Mitternacht.
Welche Auswirkungen hat dies?
Die Standard-Steuersätze in euren Praxiseinstellungen (Reiter „Einstellungen“ > „Steuersätze“) werden zum Stichtag automatisch runtergesetzt. Wenn ihr eine Leistung oder ein Medikament in eine Behandlung aufnehmt, dann wird stets der aktuell in den Einstellungen hinterlegte Steuersatz genutzt. Ab 0:00 Uhr am 1.7. werden dies dann die neuen Steuersätze 16% / 5%( statt 19% / 7%) sein. Alles was ihr also ab diesem Zeitpunkt in eine Behandlung aufnehmt bekommt den neuen Steuersatz.
Für welche Rechnungsposten werden die neuen Steuersätze genutzt?
Alle Leistungen, Medikamente oder Produkte, die aktuell 19% / 7% Steuersatz aufweisen werden dann automatisch die neuen Steuersätze erhalten.
Wird die MwSt auch für selbst angelegte Leistungen und Produkte aktualisiert?
Ja.
Wird dies im Dezember auch wieder automatisch rückgängig gemacht?
Ja. Am finalen Stichtag für diese kurzzeitige MwSt Senkung (aktuell geplant ist Ende Dezember) werden eure Systeme auch wieder von uns automatisch auf die dann wieder geltenden höheren Steuersätze angepasst.
 
Kann ich den Steuersatz auch manuell beeinflussen?
Wir raten euch dringend dazu, die Hauptsteuersätze zunächst vom System automatisch an die geltenden neuen Steuersätze anpassen zu lassen. Wir wollen verhindern dass es zu ungereimtheiten bei möglichen gleichzeitigen Manipulationen kommt. Danach könnt ihr natürlich jederzeit den Steuersatz bei Bedarf jederzeit wieder verändern, und für mögliche Abrechnungszwecke nochmals auf den alten Steuersatz zurücksetzen.
 
Hilfe! Ich habe eine Rechnung, auf der sind sowohl die alten als auch die neuen Steuersätze enthalten! Was muss ich tun? Ist dies buchhalterisch korrekt?
Das kann durchaus vorkommen. Ein Beispiel wäre, dass sie am 30.6. einen Besuch mit Leistungen und Medikamenten erstellt haben (diese werden mit 19% / 7% angezeigt), und dann am 1.7. im gleichen Besuch noch weitere Leistungen und Medikamente hinzu gefügt haben (diese werden dann mit 16% / 5% angezeigt). Inwieweit dies buchhalterisch korrekt ist müßten Sie mit Ihrem Steuerberater/-in klären. Unser Team kann und darf keine steuerrechtlichen Beratungsleistungen anbieten. Gerne aber steht Ihnen unser Support bei allen funktionellen/technischen Fragestellungen zur Seite, z.B. wenn es darum geht die von Ihrem Steuerberater eventuell vorgeschlagenen Korrekturen im System um zu setzen.
Enthalten die Steuerberater- und DATEV-Exporte dann auch die neuen Steuersätze?
Ja. Jede Änderung von Steuersätzen wird automatisch im kompletten System propagiert. Dies gilt auch dann, wenn ihr selbst manuell die MwSt Sätze umstellt.
Bei weiteren Fragen steht euch unser Support selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Viele Grüße,
Euer inBehandlung Team