Eine Schwangerschaft ist ein ganz besonderes Ereignis. Mit der freudigen Nachricht beginnt aber auch ein Ausnahmezustand, der viele Fragen aufwirft und eine andere Organisation erfordert. Zwischen rechtlichen Vorgaben, betrieblicher Planung und persönlichen Bedürfnissen der Schwangeren ist Fingerspitzengefühl gefragt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen praxisnahen Überblick geben, was während Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit in der Tierarztpraxis zu beachten ist – und wie moderne digitale Lösungen helfen können.

Wann das Mutterschutzgesetz (MuSchG) Anwendung findet

Sobald eine Mitarbeiterin oder die Praxisinhaberin schwanger ist, stellt sich die Frage: Wie geht es weiter im Praxisalltag? Schließlich ist der Beruf in der Tiermedizin körperlich fordernd, stressig und mit Risiken verbunden!

Besonders für angestellte Tierärztinnen und TFAs gilt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den/ die ArbeitgeberIn der gesetzliche Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Deutschland schützt die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz.

In der Praxis bedeutet das: Der/ die ArbeitgeberIn ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und gegebenenfalls den Arbeitsplatz anzupassen oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Risiken/ Arbeitsschutz während der Schwangerschaft

Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft muss der/ die ArbeitgeberIn laut §10 MuSchG eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dabei sind unter anderem folgende Risiken besonders relevant:

  • Kontakt zu infektiösen Tieren: Tiere können Träger von Zoonosen sein – also Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragbar sind. Schwangere dürfen daher nicht mit potenziell infektiösen Tieren arbeiten, um sich nicht anzustecken.
  • Potenziell krankmachende Substanzen: Viele Medikamente, insbesondere Narkosegase oder Zytostatika, können dem ungeborenen Kind schaden. In der Schwangerschaft dürfen diese Substanzen nicht mehr verwendet oder vorbereitet werden.
  • Tätigkeiten mit körperlicher Belastung: Die Schwangere sollte keine schweren Tiere tragen, Käfige heben oder längere Operationen durchführen. Derartige körperliche Belastungen sollten Sie deutlich reduzieren bzw. vermeiden.
  • Unregelmäßige Arbeitszeiten: Nachtdienste und Schichten am Wochenende können den Schlaf-Wach-Rhythmus und die Belastung erhöhen. Schwangere sind gesetzlich vor dieser Art der Belastung zu schützen.
  • Stress und psychische Belastung: Der Praxisalltag ist oft hektisch und emotional fordernd, etwa bei Notfällen oder schwierigen TierhalterInnen. Auch psychische Belastungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden.

Wann ein Beschäftigungsverbot sinnvoll ist

Ein Beschäftigungsverbot kann notwendig sein, ist aber nicht immer die einzige Option. Gerade in Tierarztpraxen gibt es oft Möglichkeiten zur Umgestaltung der Aufgaben. Statt Patientenkontakt könnten etwa Verwaltungsaufgaben, Telefonate oder die Betreuung der Videosprechstunde übernommen werden.

Mit einer durchdachten Praxissoftware wie inBehandlung lassen sich Aufgaben unkompliziert umverteilen. Dank digitaler Terminplanung, integriertem Teammanagement und bald auch Videosprechstunden können Schwangere weiterhin aktiv in den Praxisbetrieb eingebunden werden. So kann das Team entlastet werden und die werdende Mutter kann weiterhin ein wertvoller Teil des Praxisteams bleiben.

Demnächst verfügbar: die Videosprechstunde mit inBehandlung!
Dieses neue Feature ermöglicht es Tierärztinnen, Patientengespräche ortsunabhängig und sicher durchzuführen – ideal für werdende oder stillende Mütter, die sich aus dem direkten Praxisgeschehen zurückziehen möchten, aber dennoch fachlich eingebunden bleiben wollen.
Bleiben Sie dran – wir informieren Sie, sobald es so weit ist!

Selbstständige Tierärztinnen in der Schwangerschaft

Ganz anders sieht die Situation bei selbstständigen Tierärztinnen aus. Für sie greift das Mutterschutzgesetz nicht automatisch. Es liegt in ihrer Verantwortung, selbst für Absicherung zu sorgen. Das geht zum Beispiel durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

In vielen Fällen steht Selbstständigen nur ein eingeschränkter finanzieller Schutz zu. Zudem gibt es kein automatisches Beschäftigungsverbot. Dennoch sollten werdende Mütter sich selbst klare Grenzen setzen und frühzeitig über eine Vertretung oder einen temporären Praxisstopp nachdenken.

Auch hier können Online-Konsultationen ein wertvoller Weg sein, um trotz körperlicher Einschränkungen weiter beratend tätig zu bleiben. Digitale Lösungen – wie inBehandlung mit bald verfügbarer Videosprechstunde – können auch hier unterstützen. So können Patientengespräche bequem aus dem Homeoffice geführt werden. Ein wertvoller Weg, weiterhin beratend tätig zu bleiben und gleichzeitig Rücksicht auf die eigene Gesundheit zu nehmen.

Mutterschutz in der Stillzeit – Darauf sollten Sie achten!

Auch nach der Geburt gilt für angestellte Mütter ein besonderer Schutz. Während der Stillzeit dürfen sie nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die eine Gesundheitsgefährdung für das Kind oder die Mutter bedeuten:

  • Gefährliche Stoffe oder Tiere: Stillende Mütter dürfen keine Medikamente oder Substanzen verwenden, die über die Haut oder Atemwege aufgenommen werden können. Sie sollten auch den direkten Kontakt mit Tieren vermeiden, die Zoonosen übertragen könnten.
  • Kein Arbeiten unter Stress: Die psychische und körperliche Belastung sollte nach der Geburt bewusst reduziert werden. Besonders in den ersten Monaten ist es wichtig, Arbeitsabläufe anzupassen und Raum für Pausen zu schaffen.
  • Regelmäßige Stillpausen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Mütter Anspruch auf bezahlte Pausen zum Stillen. Diese Zeiten müssen nicht nachgearbeitet werden und dienen dem Schutz von Mutter und Kind.

Auch hier gilt: Flexibilität ist entscheidend. Die zukünftige Videosprechstunde von inBehandlung kann auch in der Stillzeit eine willkommene Möglichkeit sein, ohne Zeitdruck wieder in den Berufsalltag einzusteigen – angepasst an den neuen Lebensrhythmus.

Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In der DACH-Region gibt es unterschiedliche Regelungen zum Mutterschutz und der Schwangerschaft in Tierarztpraxen:

Deutschland

In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) umfassend die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen. Eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist verpflichtend. Während der Schutzfrist erhalten gesetzlich Versicherte Mutterschaftsgeld, ergänzt durch einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Kündigungsschutz gilt während der gesamten Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung.

Österreich

In Österreich beginnt der Mutterschutz acht Wochen vor dem Geburtstermin und dauert mindestens acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr oder schwerem Heben sind untersagt. Eine ärztliche Freistellung („Arbeitsverbot“) ist frühzeitig möglich, wenn gesundheitliche Risiken bestehen. Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen während der Arbeitszeit. In der Schutzfrist zahlt die Krankenkasse das sogenannte Wochengeld, basierend auf dem vorherigen Nettoeinkommen. Auch hier gilt ein umfassender Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt.

Schweiz

In der Schweiz beginnt der Mutterschutz nach der Geburt und dauert 14 Wochen. Acht Wochen lang besteht ein absolutes Arbeitsverbot, danach ist eine freiwillige Rückkehr möglich. Während der Schwangerschaft dürfen werdende Mütter keine gefährlichen, beschwerlichen oder nächtlichen Arbeiten verrichten. Die finanzielle Absicherung erfolgt über die Mutterschaftsentschädigung, die 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens beträgt. Der Kündigungsschutz gilt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft und endet 16 Wochen nach der Geburt.

Ersatzarbeit während der Schwangerschaft im Tierarztpraxisbetrieb

Eine der größten Herausforderungen während der Schwangerschaft besteht darin, den Praxisbetrieb am Laufen zu halten. Glücklicherweise müssen sich werdende Mütter nicht komplett aus dem Arbeitsalltag der Tierarztpraxis ausschließen.

Dank einer modernen Praxissoftware können Schwangere telefonisch oder per Videotool medizinische Fragen beantworten und Krankheitsverläufe einschätzen. Therapiepläne können ebenfalls online besprochen, angepasst und dokumentiert werden. Auch viele Aufgaben hinter den Kulissen eignen sich hervorragend für Schwangere. So bleibt ihre Erfahrung weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Praxisalltags.

Ein Hoch auf alle Mütter in der Tierarztpraxis!

Eine Schwangerschaft ist ein ganz besonderes Ereignis und gleichzeitig mit Herausforderungen verbunden. Darum ziehen wir den Hut vor allen (werdenden) Müttern in der Tiermedizin. Sie leisten Großartiges und dabei wollen wir Sie bestmöglich unterstützen. Mit inBehandlung unterstützen wir Sie durch clevere Funktionen, sichere Arbeitsprozesse und bald auch durch eine nahtlos integrierte Videosprechstunde. Testen Sie inBehandlung kostenlos – und erleben Sie, wie moderne Software den Praxisalltag erleichtert.

inBehandlung Tierarztsoftware 14 Tage kostenloser Testzugang