Durch die Novellierung und das Inkrafttreten der neuen GOT am 22.11.2022 ist es notwendig, dass Sie für einen reibungslosen Übergang zur neuen GOT in Ihrem System bis zum 21.11.2022 manuelle Änderungen vornehmen.

(Für weitere Informationen zu den neuen GOT lesen Sie folgende Aritkel: https://www.inbehandlung.de/neue-tierarzt-gebuehrenordnung-got-ab-22-11-2022/)

Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 22.11.2022 unter Einstellungen – Leistungen nur noch die neue „Leistungsliste Praxis ab 22.11.“ und die neuen GOT-Leistungen befinden werden. Die alten GOT-Leistungen sind ab diesem Tag nicht mehr verfügbar, da sie nicht mehr gültig sind.  

Deshalb bitten wir darum, die neue Leistungsliste bis zum 21.11.2022 zusammenzustellen.

  1. Leistungsliste Exportieren

Zunächst haben Sie fortan die Möglichkeit, sich Ihre alte Leistungsliste unter Einstellungen – Leistungen im Reiter „Leistungsliste Praxis“ als Excel-Tabelle aus Gründen der Übersichtlichkeit zu exportieren:

 

Nun haben Sie eine Übersicht über alle in Ihrem System aktiven GOT-Leistungen.

 

  1. Neue Leistungen Aktivieren

Im nächsten Schritt müssen die neuen GOT-Leistungen, welche ab dem 22.11.2022 in Ihrem System aktiviert werden sollen, Ihrer neuen Leistungsliste hinzugefügt werden. Hierfür gehen Sie bitte unter Einstellungen – Leistungen auf den Reiter „Neue GOT ab 22.11.„. Hier werden Ihnen die neuen verfügbaren GOT-Leistungen angeboten, aus welchen Sie sich die für Ihre neue Leistungsliste notwendigen GOT-Leistungen auswählen können.

 

Folgender beispielhafter Bildschirm wird sich Ihnen zunächst darstellen:

Aktivieren: Aktivieren Sie die Checkboxen der gewünschten neuen GOT-Leistungen auf der linken Seite, und fügen Sie die markierten Leistungen Ihrer neuen Leistungsliste mit einem abschließenden Klick auf „Markierte Leistungen aktivieren“ hinzu.

Alte GOT-Leistungen verknüpfen: Sie haben hier ebenso die Möglichkeit, die neu zu aktivierenden GOT-Leistungen mit den analog dazugehörigen alten GOT-Leistungen zu verknüpfen. Die entsprechende Verknüpfung vorzunehmen ist dann ratsam, wenn Sie später unter Auswertung – Praxisleistung zu Auswertungszwecken bspw. bestimmte Umsatzanalysen pro Leistung durchführen möchten.

Neue Leistungsliste: Die neu hinzugefügten GOT-Leistungen finden sich nach dem Klick auf „Markierte Leistungen aktivieren“ im Reiter „Leistungsliste Praxis ab 22.11.“. Diese Leistungsliste wird ab dem 22.11.2022 automatisch in Ihrem System zum Tragen kommen und gelten.

Selbst definierten Leistungen: Ihre selbst definierten Leistungen werden selbstverständlich automatisch und unverändert in Ihre neue Leistungsliste übernommen.

Faktoren/Preise andern neue Leistungsliste: Für individuelle preisliche Anpassungen der neue Leistungsliste wurde noch ein weiterer Reiter unter Einstellungen – Leistungen geschaffen: „Faktoren/Preise ändern neue Leistungsliste“.

 

 

  1. Aktionsregeln/Standardbehandlungen

Sollten Sie Aktionsregeln / Standardbehandlungen konfiguriert haben, in welchen sich alte GOT-Leistungen befinden, haben Sie nun im nächsten Schritt die Möglichkeit, unter Einstellungen – Aktionsregeln im neuen Reiter „Standardbehandlungen ab 22.11.“ diese anzupassen und zu aktualisieren.

In diesem Reiter sind Ihre erstellten Standardbehandlungen zu finden.

Die Standardbehandlungen, welche noch alte GOT-Leistungen beinhalten, enthalten in dieser Ansicht einen rot markierten Hinweis:

Klicken Sie auf das „Bearbeiten“-Symbol der entsprechenden Standardbehandlung.

Nun erkennen Sie die alten GOT-Leistungen in den Standardbehandlungen an der Bezeichnung „ALT: ~Name der Leistung~„:

Klicken Sie sodann auf die zu ersetzende, alte GOT-Leistung und wählen Sie die entsprechende neue GOT-Leistung aus den sich in Ihrer neuen „Leistungsliste ab 22.11.“ befindlichen neuen GOT-Leistungen aus.

Haben Sie die alten Leistungen durch die neuen GOT-Leistungen ersetzt, schließen Sie bitte die Umstellung mit einem Klick auf „Speichern innerhalb der entsprechenden Standardbehandlung

Beachten Sie bitte auch hier, dass die neu definierten Standardbehandlungen automatisch ab dem 22.11.2022 in Ihren Behandlungen angeboten werden und alte GOT-Leistungen keinen Behandlungen mehr hinzugefügt werden können. Wir bitten deshalb darum, die Umstellung bis zum 21.11.22 fertiggestellt zu haben.