Informationen für die inBehandlung Nutzer.
Wichtige Mitteilung bezüglich Mahngebühren im DATEV-Export
Zur korrekten Darstellung der Mahngebühren im DATEV-Export ist es notwendig, vorab ein Konto für die Mahngebühr festzulegen. Dieses erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater und tragen es unter "Einstellungen - Steuersätze - Steuersatz 0% - Mahngebühren" in das entsprechende Feld ein.




